Führerschein mit 17
Am 04. 08. 2010 hat der Bundesrat den zuvor befristeten Modellversuch „begleitetes Fahren mit 17″ (BF 17) zu bleibendem Recht verabschiedet. Seit dem 01. 01. 2011 bekommt also jeder 17-jährige die Möglichkeit, in Begleitung (siehe weiter im Text) Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.
Bestand Handlungsbedarf?
Ja. Das Unfallrisiko der 18 bis 20-jährigen Fahranfänger ist in Deutschland wesentlich höher als in anderen Ländern. Neben der in Deutschland hohen Verkehrsdichte ist sicher mangelnde Fahrerfahrung eine der Hauptunfallursachen. Nach einer Untersuchung des Kraftfahrtbundesamtes ist die Gefahr eines Verkehrsunfalles in den ersten 9 Monaten nach Führerscheinerhalt am höchsten, das Risiko sinkt nach ca. 9 Monaten auf die Hälfte. Nach ca. 2 ½ Jahren sinkt die Gefahr auf nur noch 10 % des Anfangsrisikos!
Erste Auswertungen haben ergeben, dass BF 17 Teilnehmer zu 20 % weniger an Verkehrsunfällen und zu 22 % weniger an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind als eine Kontrollgruppe, die den „normalen“ Führerschein Klasse B erworben haben (Ausführungen Ministerialrat Schneider, Jahreshauptversammlung des Fahrlehrerverbandes Schleswig-Holstein am 20. 03. 2010 in Bad Bramstedt)
Was liegt also näher, als in den ersten 12 Monaten den jungen Fahranfänger mit Begleitung auf den Straßenverkehr „loszulassen“?
Wer darf?
1: Nur Bewerber, die Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
2: Das Mindestalter bei der Anmeldung beträgt – ein Jahr früher als beim „normalen“ Führerschein – 16 ½
3: Der Bewerber verpflichtet sich, sich nach bestandener Prüfung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit vorher benannten Personen (Begleitpersonen) begleiten zu lassen
4: Begleiter:
– müssen mindestens 30 Jahre alt sein
– mind. 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse „B“ (alte Klasse 3) sein
– dürfen am Tage der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Straßenverkehrszentralregister haben
– müssen ihr Einverständnis für die Teilnahme geben
Es wäre wünschenswert, wenn es sich bei den Begleitern um die Erziehungsberechtigten handeln würde, aber denkbar wären natürlich auch Oma, Opa, Arbeitskollegen, mit denen man eine Fahrgemeinschaft zur Firma hat, der Meister oder Geselle des Ausbildungsbetriebes.
Auf die Begleitperson kommen folgende Aufgaben zu:
Die Begleitperson darf nicht eingreifen, Fahrzeugführer ist allein der 17-jährige! Es sollten Fehler analysiert und unklare Verkehrssituationen auch aus Sicht eines erfahrenen Verkehrsteilnehmers besprochen werden.
BF 17 Probanden dürfen übrigens nur in Deutschland bzw. Österreich fahren, der Abstecher nach Dänemark ist also passé!
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Seminare zu diesem Thema an. Fragen Sie bei der Anmeldung einfach nach dem nächsten Termin.
Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung: von 8.00 – 13.00 Uhr: 04821 9562121, oder zu unseren Öffnungszeiten in den Filialen.