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Die Ausbildung

Die Ausbildung

Seit weit über 40 Jahren sind wir erfolgreich in Heiligenstedten und Wilster tätig und somit eine der Erfahrensten im Kreis Steinburg. Erfahrung ist in dieser Branche sehr wichtig. Sei es, dass man mit der Prüforganisation TÜV-Nord schon seit Jahrzehnten intensiven Kontakt pflegt, mit der Fahrerlaubnisbehörde „umzugehen“ weiß oder einfach mal „ruhig bleibt“, wenn es hektisch wird. Wir denken, wir machen unsere Sache gut, die Durchfallquoten und die Anmeldezahlen sprechen eine eindeutige Sprache!

Der theoretische Unterricht dauert pro Einheit 90 Minuten. Die einzelnen Themengruppen behandeln Verkehrsregeln, Technik, Fahrphysik und „Psychologie im Straßenverkehr“.

Bei einem Führerscheinersterwerb müssen 12 Themengruppen durchlaufen werden. Dazu kommen, je nach Fahrerlaubnis, noch Themengruppen in denen klassenspezifische Probleme erörtert werden. Sie können den Unterricht in jeder unserer Filiale besuchen. Der Unterricht wird bei uns mit modernsten Medien (Computer, Beamer, Fernseher usw.) gestaltet. Wir bieten in unseren Filialen über 10 mal in der Woche Unterricht an. Bei Bedarf kann ein individueller Ausbildungsplan entworfen werden.

Wir arbeiten mit der neuesten Software vom Vogel-Verlag, PC-Professional. Die Themengruppen stellen sich wie folgt zusammen (Grundstoff, Ersterwerb eines Führerscheins:

Grundstoff:

Thema:
1: Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
2: Rechtliche Rahmenbedingungen
3: Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen
4: Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
5: Vorfahrt
6: Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
7: Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
8: Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
09: Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10: Ruhender Verkehr
11: Verhalten in besonderen Situationen
12: Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Zusatzstoff:

Thema Klasse B:
13: Technische Bedingungen/umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
14: Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

Thema Klasse AM/A1/A2/A:
1: Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
2: Fahrphysik/Fahrtechnik
3: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
4: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

Thema Klasse L/T:
1: Traktor fahren mit Klasse L und T Zusammenstellen von Zügen
2: Technik und Sicherheitseinrichtungen
3: Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Fahren mit Zügen
4: Wirkung von Kräften beim Fahren
5: Bremsanlagen
6: Bremsanlagen des Anhängers

Thema Klasse C/C1:
1: Persönliche Voraussetzungen/Arbeitsplatz und Sicherheitsbestimmungen
2: Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
3: Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung
4: Fahrwerk/Elektrische Anlage
5: Kraftstrang
6: Lkw-Bremsen I
7: Lkw-Bremsen II
8: Lkw-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen; Geschwindigkeitsregler; Ausrüstungs- und Beförderungsbestimmungen
9: Transportvorschriften/Ladungssicherung
10: Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten und
11: Streckenplanung; Abfahrtkontrolle

Thema Klasse CE:
1: Anhängerbetrieb
2: Lastzugbremsen I
3: Lastzugbremsen II
4: Fahren mit Zügen
5: Prüfungsrichtlinien

Thema Klasse D:

1: Voraussetzungen
2: Rahmen und Fahrwerk
3: Kraftstrang
4: Elektrische Anlage
5: Fahrerplatz – Innenraum/Zugang von außen
6: Bremsanlagen I
7: Bremsanlagen II
8: Bremsanlagen III
9: StVZO-Bestimmungen zu Kraftomnibussen
10: Fahrphysik
11: Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente
12: BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften
13: StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre I
14: StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre II
15: Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Umweltschutz, Energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
16: Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen und nach Unfällen
17: Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
18: Sicherheitskontrollen

Nach der theoretischen Ausbildung müssen Fahrlehrer/in und Fahrschüler/in einen Ausbildungsnachweis unterschreiben, in dem sie bestätigen, dass am Unterricht teilgenommen wurde.

Natürlich besteht die Möglichkeit, einfach mal einen Unterricht mitzumachen. Ohne Anmeldung, ohne Bezahlung

Die Mofa-Ausbildung unterscheidet sich von einer „normalen“ Führerscheinausbildung (deswegen auch „Mofa-Kurs“ und nicht „Mofa-Führerschein“). Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 6 Doppelstunden theoretischen Unterricht zu je 90 Minuten. Zusätzlich wird eine Doppelstunde absolviert, in der es um zweiradspezifische Eigenheiten (Fahrphysik usw.) geht. In der praktischen Ausbildung muss der Bewerber mindestens eine Doppelstunde fahren. Es sollen Techniken vermittelt werden, die das Führen des Zweirades im öffentlichen Straßenverkehr erleichtern.

Bei uns im Preis enthalten:

Teilnahme an mind. 7 Unterrichtseinheiten
komplettes Lehrmaterial
TÜV-Gebühr der ersten Prüfung + Prüfbescheinigung
Fahrprobe auf Roller „TGB Bullet RS“ mit technischer Unterweisung

Also keine versteckten Kosten!

Du kannst Dir vor der praktischen Ausbildung den/die Fahrlehrer/in aussuchen. Nichts ist schlimmer, als mit Angst vor dem/der Ausbilder/in in das Fahrzeug zu steigen! Es ist während der gesamten Ausbildung möglich, den/die Fahrlehrer/in zu wechseln. Dies kommt jedoch nur in seltenen Fällen vor. Wenn Du zufrieden mit Deinem/Deiner Fahrlehrer/in bist, behältst Du Diese/n von der ersten bis zur letzten Fahrstunde. Von „Fahrlehrerhopping“ halten wir nicht viel. Allerdings kann es sein, dass wir bei unseren Fahrten nach Hamburg, Fahrschüler/innen einem Fahrlehrer/in zuteilen. Bei der B197 Ausbildung findet in den meisten Fällen nach der Schaltausbildung ein Fahrlehrer/innen-Wechsel statt. Da nicht jede/r Fahrlehrer/in zur selben Zeit sowohl einen Schalt-, als auch einen Automatikwagen zur Verfügung hat, muss die Ausbildung auf zwei Fahrlehrer/innen aufgeteilt werden. Die Ausbildung der Schlüsselnummer B197 bietet den Vorteil, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, der Fahrschüler am Ende aber sowohl Schaltung- als auch Automatikfahrzeuge führen darf. Für den Schaltteil müssen mindestens 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug gefahren werden. Sobald der Schüler das Fahrzeug sicher führen kann, wird eine Prüfung absolviert. Diese Prüfung wird allerdings nicht vom TÜV sondern vom Fahrlehrer/in direkt abgenommen. Dieser bescheinigt dem/der Schüler/in, dass ein Schaltfahrzeug angemessen geführt werden kann. Bekommt der/die Schüler/in seinen/ihren Führerschein später ausgehändigt, wird er/sie auf der Rückseite die Schlüsselnummer B197 finden, welche ihm/ihr das Führen eines Schaltfahrzeugs erlaubt.

Wir bilden nach einem Stufenplan, der genau auf den Prüfort Itzehoe zugeschnitten ist, aus. Die Stadt wurde in verschiede Sektoren („Themenbereiche“) aufgeteilt. Prüfungsschwerpunkte werden nach dieser Ausbildungsmethode besonders intensiv bearbeitet. Alles wird schriftlich festgehalten. So haben Fahrlehrer/in und Schüler/in immer einen aktuellen Überblick über den Stand der Ausbildung.

Die Ausbildungsfahrzeuge sind auf dem neuesten Stand. Wir schulen auf Audi A3 Sportback, Audi Q2 TDI, Audi Q5 TDI, VW ID4, Tesla Model S, Tesla Model Y und VW Tiguan. Alle Fahrzeuge haben natürlich Sitzheizung, Klimaanlage, ESP, Sportsitze, Alufelgen und und und…

Für die Automatikausbildung stehen Audi A3, VW ID4 und Tesla bereit.

Absolute „Spitzenreiter“ im Fuhrpark sind unsere Tesla. Mit diesen Fahrzeugen ermöglichen wir jedem/jeder Fahrschüler/in der Fahrerlaubnisklasse B bei einer Stadt- und einer Überlandfahrt einen Blick in die Zukunft (ohne Aufpreis).

Für die FE-Klasse B schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt (eine Fahrstunde = 45 min.)

Die „Hausautobahn“ A 23 gibt leider nicht besonders viel her, deswegen versuchen wir im Rahmen der Sonderfahrten mindestens einmal nach Hamburg zu fahren. Und wenn wir schon mal da sind, lohnt sich auch ein Abstecher in die City von Hamburg. Da diese Fahrten sehr zeitaufwendig sind, fahren wir meistens mit zwei Fahrschülern/innen. Diese Touren sind zwar kein Muss, jedoch empfehlen wir sie dringend!

Für die BE Ausbildung und die B96 Schulung nutzen wir hauptsächlich unsere
Mercedes V-Klasse mit dem Saris Anhänger.
Folgende Sonderfahrten sind bei der FE-Klasse BE vorgeschrieben:
3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nachtfahrt (eine Fahrstunde = 45 min.)

Der praktische Teil der B96 Schulung sieht wie folgt aus:
mind. 3,5 Std (60 min) praktischer Übungsstoff
mind. 60 Minuten fahrpraktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr

Die Ausbildung wird unteranderem von Ralph Kleiner geleitet. Er ist seit Jahren aktiver Motorradfahrer. „Nebenbei“ fuhr er Rennen im Rahmen der deutschen Langstrecken-Meisterschaft und der Langstrecken-WM. Dass er nicht nur zum Spaß fährt, belegt ein dritter Rang in der deutschen Meisterschaft 1998 oder der 7. Rang im deutschen WM-Lauf 1999. Für genügend Know-how ist also gesorgt. Neben Ralph Kleiner bilden auch Dirk Ferch, Peter Cranen, Bernd Schuhmacher, Markus Pries, Eric Eilert, Walli Schneider und Nicole Werner die Zweiradklassen aus.

Auch hier wird auf modernsten Fahrzeugen geschult. Wir leihen uns keine Fahrzeuge, wie in vielen Fahrschulen Gang und Gebe. Bei uns steht alles auf dem Hof! Die Maschinen sind teilweise schon mit zukunftsweisendem ABS ausgerüstet.

Zum Teil wird bei uns bike-to-bike ausgebildet, der/die Fahrlehrer/in begleitet also mit dem eigenen Motorrad. Kurvenlinien zeigen und fahren kann man nicht mit dem Audi, oder?

Für die Klassen A1, A2 und A sind 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten vorgesehen. Sollten 2 Jahre nach dem Erwerb vergangen sein, ist nur eine praktische Prüfung abzulegen um auf die nächst höhere Stufe aufzustufen. Das gleiche gilt, wenn der Führerschein der Klasse 3 vor dem   01.04. 1980 erworben wurde.

Wer bereits einen Führerschein der Klasse B besitzt und gerne eine 125ccm Maschine fahren möchte, kann die Ausbildung der Klasse A1 mit der Schlüsselnummer B196 umgehen. Die Ausbildung beinhaltet 4 theoretische Unterrichte á 90 Minuten und mindestens 10 praktische Fahrstunden. Im Anschluss erhält man einen Nachweis über die Befähigung der Schlüsselnummer B196. Mit dieser Bescheinigung kann die Schlüsselnummer beim Straßenverkehrsamt im Führerschein eingetragen werden. Die Schlüsselnummer ist nicht für die Stufenregelung zugelassen!

Mit der VIN Fahrschule GmbH bedienen wir den Markt für die Trecker-, LKW- und Busausbildung. Die Geschäfte werden von Ralph Kleiner als Gesellschafter und Dirk Ferch als Fahrschulleiter geführt.

Die T-Ausbildung wird von Peter Cranen geleitet. Wir bilden auf einem Fendt 716 Vario mit Tandem Anhänger, alternativ auch mit Tieflader mit und ohne Bagger aus.

Sönke Junge, Rainer Carstens, Oliver Block, Markus Pries, Nicole Werner und Dirk Ferch sind unsere Fahrlehrer im Bereich LKW- und Busausbildung. Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind: für die Klasse C1 der MAN TGS, für die Klassen C/CE zum einen der MAN TGA und zum anderen der MAN TGA XXL. Für die Busausbildung nutzen wir den Mercedes Benz O 404.

Die Sonderfahrten bei der LKW- und Busausbildung gestalten sich unterschiedlich, je nach Vorbesitz oder Ausbildungsgang.

Klasse C1: Vorbesitz B – 3 x Überland-, 1 x Autobahn- und 1 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse C1E: Vorbesitz C1 – 3 x Überland-, 1 x Autobahn- und 1 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse C1/C1E: Vorbesitz B – Solo – 1 x Überland-, 1 x Autobahnfahrt – Zug – 3 x Überland-, 1 x Autobahn- und 2 x Beleuchtungsfahrt.

Klasse C: Vorbesitz B – 5 x Überland-, 2 x Autobahn- und 3 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse C: Vorbesitz C1 – 3 x Überland-, 1 x Autobahn- und 1 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse CE: Vorbesitz C – 5 x Überland-, 2 x Autobahn- und 3 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse C/CE: Vorbesitz B – Solo – 3 x Überland-, 1 x Autobahnfahrt – Zug – 5 x Überland-, 2 x Autobahn- und 3 x Beleuchtungsfahrt .

Klasse D: Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre – 45 x Grundausbildung, 22 x Überland-, 14 x Autobahn- und 8 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse D: Vorbesitz B oder C1 mehr als 2 Jahre – 33 x Grundausbildung, 12 x Überland-, 8 x Autobahn- und 5 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse D: Vorbesitz C bis 2 Jahre – 14 x Grundausbildung, 16 x Überland-, 8 x Autobahn- und 6 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse D: Vorbesitz C mehr als 2 Jahre – 7 x Grundausbildung, 8 x Überland-, 4 x Autobahn- und 3 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse D: Vorbesitz D1 – 20 x Grundausbildung, 5 x Überland-, 5 x Autobahn- und 5 x Beleuchtungsfahrt.
Klasse DE: Vorbesitz D – 4 x Grundausbildung, 3 x Überland-, 1 x Autobahn- und 1 x Beleuchtungsfahrt