Führerscheinklassen
Die Fahrerlaubnisklassen
Auf dieser Seite haben wir für Dich die Fahrerlaubnisklassen zusammengefasst. Scheue Dich nicht, Dich an uns zu wenden, wenn Du weitere Fragen hast. Du erreichst uns unter der Telefonnummer 04821/9562121. Wir helfen Dir gerne weiter!
"Zweiradführerschein"
Klasse | Alter | Fahrzeugart | Einschluss | Bemerkungen |
AM | ab 15 | „Roller“ max. 49 ccm, max. 45 km/h | Mofa | |
A1 | ab 16 | „Leichtkraftrad“ max. 125 ccm, max. 100 km/h | Mofa, AM | – |
A2 | ab 18 | Motorrad max. 35 kW | Mofa, AM, A1 | B) |
A | ab 20 *, ab 21**, ab 24*** | Motorrad | alle Zweiräder | C) |
* Motorräder bei mindestens 2 Jahren Besitz A2
** Dreirädrige Kraftfahrzeuge („Trikes“) über 15 kW
*** Direkteinstieg
B) Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A1: nur eine praktische Prüfung
C) Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2: nur eine praktische Prüfung
"PKW-Führerschein"
Klasse | Alter | Fahrzeugart | Einschluss | Bemerkungen |
B | ab 17*, ab 18 | KFZ bis 3500 kg, bis max 8 Pers. (außer Fahrer) | AM, L | D) |
B96 | ab 17*, ab 18 | Fahrzeugkombination KFZ der Klasse B + Anhänger über 750 kg | AM, L | E) |
BE | ab 17*, ab 18 | Fahrzeugkombination KFZ der Klasse B + Anhänger bis 3500 kg | AM, L | F) |
B 196 | Mind. 25 | „Leichtkraftrad“ max. 125 ccm, max. 100 km/h | G) | |
B 197 | ab 17* | „ KFZ bis 3500 kg, max 8 Personen (außer Fahrer), + Schlüsselnummer für Schaltgetriebe |
* beim „Begleiteten Fahren“
bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf.
D) auch mit Anhänger
– bis 750 kg
– über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
E) mit Anhänger
– über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
F) mit Anhänger (auch Sattelanhänger)
– bis 3500 kg
„B96“ ist eine neue Fahrerlaubnis für das Führen von Fahrzeugkombinationen. Es handelt sich um eine Fahrerschulung von 7 Stunden. Die Fahrerschulung besteht aus mindestens 2,5 Stunden (150 min) Theorie und mindestens 3,5 Stunden (210 min) praktischer Ausbildung. Am Ende der Ausbildung stellt Dir die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus, die Du beim zuständigen Straßenverkehrsamt einreichen kannst. Dort wird die Schlüsselzahl „B96“ eingetragen
G) „B196“ ist eine neue Fahrerlaubnis für das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1. Es handelt sich um eine Fahrerschulung von 13,5 Stunden. Die Fahrerschulung besteht aus mindestens 6 Stunden (360 min) Theorie und mindestens 7,5 Stunden (450 min) praktischer Ausbildung.
Am Ende der Ausbildung stellt Dir die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus, die Du beim zuständigen Straßenverkehrsamt einreichen kannst. Dort wird die Schlüsselnummer „B196“ eingetragen. Voraussetzungen: Vorbesitz mindestens 5 Jahre durchgehend die Fahrerlaubnisklasse B, Mindestalter 25 Jahre. Es handelt sich hierbei nicht um einen Führerschein, somit ist später keine Stufenregelung möglich.
„B197“ Seit dem 01.04.21 ist es möglich die Fahrprüfung in einem Automatikfahrzeug abzulegen und im Anschluss trotzdem ein Schaltfahrzeug fahren zu dürfen. Voraussetzung hierfür ist, die neue Schlüsselnummer 197. Du startest mit der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug. Wenn Du das Fahren auf diesem beherrscht, beginnst Du mit den Übungsstunden auf dem Schaltwagen. Angesetzt sind hierfür 10 Fahrstunden. Solltest Du innerhalb dieser 10 Fahrstunden das Fahren auf einem Schaltwagen jedoch nicht gänzlich beherrschen, werden weitere Übungsstunden angesetzt. Dies liegt im Ermessen des/der Fahrlehrers/in. Die praktische Fahrprüfung wird in einem Automatikfahrzeug absolviert. Für den Schaltnachweis, wird eine Mini-Prüfung von etwa 15 Minuten absolviert, welche vom Fahrlehrer/in abgenommen wird. Sind alle Prüfungen bestanden, wird Dir von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgehändigt. Auf Deinem Kartenführerschein findest Du dann die Schlüsselnummer 197, mit der Du berechtigt bist ein Schaltfahrzeug zu führen.
"Treckerführerschein"
Klasse | Alter | Fahrzeugart | Einschluss |
L | 16 | Land- / Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 25 km/h (auch mit Anhängern) selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (auch mit Anhängern) | |
T | 16 | Land- / Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (auch mit Anhängern ) ab 16 Jahren Land- / Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhängern) ab 18 Jahren selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (auch mit Anhängern) | AM, L |